201805.23
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Datenschutzgrundverordnung

Der RSV und die Bundesinnung der österreichischen Berufsfotografen sind ständig bemüht, seinen Mitgliedern möglichst aktuelle Hilfen bei der Bewältigung des gesetzesbedingten Aufwandes beizustellen. Die Datenschutzgrundverordnung stellt den RSV vor besondere Aufgaben zumal diese Gesetzesmaterie nicht nur „überfallsartig“ in österreichisches Recht umgewandelt wurde sondern spezifische Auswirkungen auf die österreichische Berufsfotografie hat. Es wurde daher sowohl der Verbandsanwalt angewiesen, bestehende Mustertexte an die neue Gesetzeslage anzupassen (siehe AGBs für Unternehmergeschäfte und Verbrauchergeschäfte unter den Downloads) welche Vollendung des Auftrages im Gange ist und noch etliche Wochen dauern wird, den Mitgliedern werden auch elektronische Praxis-Tools zur Verfügung gestellt, welche vor der Vollendung stehen. Insgesamt ist es aber schwierig, in Ansehung der zu diesem Thema nicht vorhandenen Judikatur der endgültigen Anforderung des Gesetzes und damit der Datenschutzbehörde gerecht zu werden. Akute Folgen von Säumnissen stehen derzeit aber nicht zu erwarten, zumal die Datenschutzbehörde eine Abmahnpflicht trifft.